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Projektausruf – Entwicklungsfläche auf dem Flughafen Straßburg (Frankreich)

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Beschreibung:

Der Flughafen Straßburg startet einen Projektausruf, um ein Unternehmen oder einen Wirtschaftsteilnehmer zu identifizieren, der seine Tätigkeit auf einem entwickelbaren Grundstück von rund 4 Hektar am Haupteingang der Flughafenplattform entwickeln möchte.

Ziel dieses Aufrufs ist die Auswahl eines Projektträgers, der ein wirtschaftlich tragfähiges und nachhaltiges Projekt vorlegt, das mit der strategischen Ausrichtung des Flughafens übereinstimmt. Bevorzugt werden Projekte aus den Bereichen Industrie, Technologie, Produktion, Logistik, Handwerk oder Dienstleistungen, die zur regionalen Wirtschaftsentwicklung beitragen, die Attraktivität des Flughafens stärken und die spezifischen rechtlichen Rahmenbedingungen des Flughafen‑öffentlichen Grundbesitzes einhalten.

Standortbeschreibung

  • Lage: Flughafen Straßburg
  • Gemeinde: Holtzheim
  • Katasterangaben: Abschnitt 15, Parzelle Nr. 364
  • Fläche: 39.882 m² (ca. 4 Hektar)
  • Zonierung: UXe2
  • Erwartete Nutzungen:
    • Industrielle und produktive Tätigkeiten
    • Technologische und innovationsorientierte Projekte
    • Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe
    • Logistikbezogene Aktivitäten

Ein funktionaler Bezug zur Flughafenaktivität ist erwünscht, stellt jedoch kein zwingendes Kriterium dar.

Rechtlicher Rahmen

Dieser Projektausruf erfolgt gemäß Artikel L.2122‑1‑1 des französischen Gesetzbuchs über das öffentliche Eigentum, der ein vorheriges Auswahlverfahren für die Vergabe von Nutzungsrechten an öffentlichem Grund für wirtschaftliche Tätigkeiten vorsieht.

Das ausgewählte Projekt führt zum Abschluss einer befristeten Nutzungsvereinbarung für öffentlichen Grund (Convention d’Occupation Temporaire – COT), die dingliche Rechte zur Errichtung und Nutzung der Anlagen verleiht.

Im Falle einer Unterteilung der Fläche und des Abschlusses mehrerer Nutzungsvereinbarungen wird ein Hauptnutzer bestimmt, der als alleiniger Ansprechpartner der Flughafenbehörde fungiert und für die administrative, rechtliche und finanzielle Koordination aller Mit‑ oder Unternutzer verantwortlich ist.

Laufzeit der Nutzung

Die Laufzeit der Nutzungsvereinbarung wird ab dem 1. Juli 2026 festgelegt und richtet sich nach dem eingereichten Projekt sowie den Entwicklungsbedürfnissen des Betreibers. Abhängig vom Investitionsumfang kann eine Mindestlaufzeit vorgesehen werden.

Da die Flughafenkonzession im Jahr 2050 endet, besteht für den Nutzer die Möglichkeit, bei der Erneuerung der Konzession die Bedingungen und Dauer seiner Nutzung neu zu verhandeln, um eine langfristige Präsenz am Standort sicherzustellen.

Nutzungsentgelt

Für die Nutzung des öffentlichen Flughafen‑Grundstücks ist ein Nutzungsentgelt an den Flughafen Straßburg zu entrichten.

Die Bewerber werden ausdrücklich ermutigt, innovative Vergütungsmodelle vorzuschlagen, die eine feste Komponente sowie gegebenenfalls einen variablen, leistungsabhängigen Anteil umfassen können, orientiert an der tatsächlichen Nutzung des Standorts, den in Anspruch genommenen Flughafenleistungen und dem Mehrwert für das Flughafenökosystem.

Bewerbungsverfahren und Sprache

Die vollständigen Ausschreibungsunterlagen stehen auf folgender Plattform zum Download zur Verfügung:
👉 https://www.e-marchespublics.com
Referenz: „AMI Terrain SEA 2025“

📌 Hinweis zur Einreichung:
Alle Bewerbungen müssen in französischer Sprache eingereicht werden.

Zur Unterstützung internationaler Interessenten steht das mehrsprachige Team von Grand Est Développement International für begleitende Unterstützung bei der Erstellung und Einreichung der Bewerbung zur Verfügung.

Einreichungsfrist:
📅 30. März 2026 – 12:00 Uhr (MEZ)
Die Einreichung erfolgt ausschließlich über die oben genannte Plattform.

Auswahlkriterien

Die Nutzungsvereinbarung wird an den Bewerber mit dem wirtschaftlich günstigsten Angebot vergeben, bewertet anhand folgender Kriterien:

  • Übereinstimmung mit der strategischen Ausrichtung des Flughafens
  • Qualität und Kohärenz des Projekts und Businessplans
  • Realisierungszeitplan und verbindliche Inbetriebnahmedaten
  • Höhe der Investitionen und deren Angemessenheit zur gewünschten Laufzeit
  • Anzahl der geschaffenen Arbeitsplätze
  • Angebotener Preis pro m²
  • Umwelt‑ und CSR‑Verpflichtungen
  • Dauer der Nutzungsvereinbarung

📌 Veröffentlichungsdatum: 19. Dezember 2025

Photo Crédits : © HEDOIN / Région Alsace

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